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Kindeswohl darf nicht am Geld scheitern

Mein Pflegesohn wurde vom Jugendamt entführtt - sechs Wochen später kam er durch eine einstweilige Verfügung zurück drei Jahre vor Gerichtfolgten, bis wir ein letztinstanzliches Urteil zum Verbleib des Kindes hatten. Die Anwaltskosten beliefen sich auf 10.000 Euro ! Es kann nicht sein, dass Pflegeeltern diese Kosten allein tragen müssen ! Kindeswohl darf nicht am Geld scheitern!

Quelle:

3.3

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