Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Zuständigkeit des OB? Hebel woanders ansetzen!

Ich halte diese Petition dem Grunde nach unterstützenswert. Aber: Der aktuelle Preis der Schülerwertmarken ergibt sich aus den Ausgleichsleistungen nach dem Personenbeförderungsgesetz (Bundesgesetz). Die Kostenerstattung nach der 11. Klasse aus dem Schulwegkostenfreiheitsgesetz (Landesgesetz). Im Gegensatz zu anderen Verbünden gibt es im VGN keine Differenzierung der Ausbildungstarife oder eine Freizeitzusatzkarte. Der VGN fällt unter die Aufsicht des Bezirks, nicht der Stadt Nürnberg, also kann die Wahl des OB Maly als Adressat nur ein symbolischer Akt sein.

Quelle:

2.5

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