»Der Islam« erhebt den Anspruch auf Gleichbehandlung gemäß Art. 3 GG "Gleiches gleich und Ungleiches seiner Eigenart entsprechend ungleich zu behandeln" mit den in der BRD vertretenen Religionen, was »der Islam« aber nicht ist: »Der Islam« ist eine zu Mord an den "Ungläubigen" aufrufende Ideologie. Das machen die Religionen nicht. Daher bestet kein Anspruch auf Gleichbehandlung mit Religionen, sondern das Gebot der Ungleichbehandlung.
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