Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Warum wird wieder nur von den Schüler*innen her argumentiert? Die GEW ist zunächst mal eine Arbeitnehmervertretung und Schüler*innen sind aus Arbeitnehmersicht zunächst einmal potentiell infektiöse Biostoffe. Die Petition müsste also korrekt lauten: Wir fordern, den Vollbetrieb erst dann aufzunehmen, wenn für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung nach §4 BiostoffV /§5 ArbSchG vorliegt. Das entspräche auch genau dem, was Prof. Kohte im Auftrag der Gewerkschaft gegutachtet hat.

Quelle: www.gew.de/fileadmin/media/publikationen/hv/Arbeit_und_Recht/Arbeit_und_Gesundheit/20200522-Gutachten-Massnahmen-Schuloeffnungen-Kohte-I-Hygiene.pdf

2.5

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