Sicherheit

Grünes Blinklicht für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
3.894 Unterstützende 3.802 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

3.894 Unterstützende 3.802 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Ich selbst habe einen schwierigen Weg zu meiner Wache und sehe Sinn darin ein solches Licht einzuführen, da ich selbst Verfechter von Aufklebern auf meinem Fahrzeug bin. Man stellt sehr oft fest wie schnell mit Argwohn reagiert wird wenn man innerhalb der Ortschaft einen überholt oder eher die Kreuzung passiert ohne wirklich Vorfahrt zu haben ( unter Berücksichtigung § 1 StVO), daher ist es sehr sinnvoll dies mit einem Lichtsignal anzuzeigen, da bei den wenigen Sekunden die andere Verkehrsteilnehmer bleiben, ein Aufkleber zu lesen oder ein Schild zu deuten.

Quelle:

3.4

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Personalmangel bei den Freiwilligen Feuerwehren. Gerade tagsüber ist das Einhalten der Hilfsfristen in Gefahr, weil viele Einsatzkräfte nicht mehr am Ort arbeiten. Durch den ohnehin vorherrschenden Personalmangel wird jeder einzelne, der sich noch ehrenamtlich engagiert, immer wichtiger um die geforderten Hilfsfristen mit einer qualifizierten und einsatzfähigen Besatzung auf den Ersteinsatzfahrzeugen gewährleisten zu können.

Quelle:

3.0

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Zeitvorteil?

Definitiv! An einer viel befahrenen Straße links abbiegen zu können, weil uns ein netter Autofahrer Platz macht - oder eine rote Ampel sicherer passieren zu können. Es halbiert zwar nicht die Ausrückezeit, jedoch hilft jedes Bisschen sie zu optmieren. Und in Zeiten schrumpfender Ehrenamtlichkeit wird jeder einzelne BOS-Angehörige umso wertvoller.

Quelle:

2.3

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Eine gefährliche Forderung für Euch selbst. Da wird dann so mancher Kamerad seinen Führerschein verlieren, wenn er die Abgrenzung zwischen der StVO und dem § 315c Abs. 1 Ziff 2 außer Acht lässt. Und so übereifrig sind viele von Euch. Wenn Ihr Euch auf der Fahrt schon Stress macht, möchte ich bezweifeln, ob ihr den Einsatz dann noch ruhig und sachlich abarbeiten könnt. Und Ihr rettet Menschenleben nicht mit Hektik und Stress sondern durch überlegtes und qualifiiziertes Handeln. Und dafür gilt Euch mein voller Respekt.

Quelle:

3.1

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Sinnhaftigkeit? Rücksichtnahme! Aufklärung!

Ich sehe das immer, wenn wir im THW mit dem Konvoy unterwegs sind und sich unwissende PKW fahrer dazwischendrängen an Ampeln, Kreiseln etc... Das wird im Fahrunterricht einfach nicht angesprochen oder direkt wieder vergessen weil so häufig kommt das ja eh nicht vor... Blinkleuchten sind nur für eigenschutz nicht für Rechtedurchsetzung! Bei Blaulichtfahren und ähnlichem ist darauf zu achten, dass der restliche Verkehr nicht gefährdet wird! Und dies sollte unbedingt beachtet werden!

Quelle:

3.0

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Schlechtes Selbsteinschätzungsvermögen der jungen Kameraden

Es gibt einen wichtigen Grund, warum nicht jeder Feuerwehrmann gleich Maschinist ist. Dieser ist nicht nur auf dem Führerschein begründet oder auf das Bedienen von Pumpen, Winden, Leiterpark und co, sondern auf das Beherrschen von Fahrzeugen bei Einsatzfahrten. Wenn diese Petition erfolg hat, wird bald jeder 18jährige freiwillige Feuerwehrmann mit fahrbarem Untersatz ein solches Licht benutzen. Das jeder davon die notwendige geistige Reife und Erfahrung besitzt, diese Warneinrichtung mit Sinn und Verstand einzusetzen ist stark anzuzweifeln.

Quelle: <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://sichere-einsatzfahrt.de/" rel="nofollow">sichere-einsatzfahrt.de/</a>

2.9

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Zu hohes Risiko, ältere Verkehrsteilnehmer werden verwirrt sein

Neben blauen und gelben Blinklicht nun noch ein grünes einführen, verunsichert Verkehrsteilnehmer noch mehr. Selbst mit einem grünen Blinklicht kann das Wegerecht nach §38 StVO nicht in Anspruch genommen werden. Ebenso wird grünes Blinklicht vornehmlich jüngere Kameraden zu möglicherweise gewagten Manövern verleiten. Hier wird ein - bei der Anzahl an freiwilligen Helfern im Bundesgebiet - ein nicht beherrschbares Risiko geschaffen. Wer bezahlt die Aufklärung, die Ausbildung an den Feuerwachen, die Anschaffung?

Quelle:

2.8

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Die Befreiung von der StVO nach § 35 reicht völlig aus. Ein Wegerecht nach § 38 würde nur zu unnötigen Gefahren führen. Ich selbst habe bei hunderten Einsatzfahrten auf das Wegerecht verzichtet und war immer ohne Gefahr angekommen. Und das Ankommen ist wichtiger als die wenigen Sekunden die man durch das Wegerecht reinholen kann.

Quelle:

2.8

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Das wird nie kommen. Unmittelbar nach Alarmierung der FFW tritt bereits auf der Anfahrt zum Stützpunkt oder dem Einsatzort die gesetzliche Unfallversicherung in Kraft (SGB 7, § 2 Ziffer 12). Und die Kommunen als Träger der UV werden sicherlich kein höheres Risiko durch die Verwendung von Blinkleuchten o. ä. eingehen. Zudem müsste die StVO geändert werden und die Verwendung der Leuchten müsste in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Also hört auf zu bellen und begnügt Euch mit den Sonderrechten nach 35 StVO.

Quelle: <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__2.html</a>

2.7

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Das wird nie kommen. Alle Fahrzeugführer wissen, dass sie Fahrzeugen mit Sondersignalen (Blaulicht und Martinshorn) freie Bahn zu schaffen haben. Ein zusätzlich grünes Licht würde zu heftigen Irritationen führen, die unweigerlich Unfälle nach sich ziehen. Der eine Autofahrer lässt Euch vor, der andere ist gehässig und will Euch nicht vorlassen, weil das grüne Licht kein Wegerecht beinhaltet. Die grünen Leuchten wären also ein hohes Gefährdungspotential das es zu verhindern gibt.

Quelle:

2.5

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Für Führungskräfte besteht die Möglichkeit, ihre privaten Pkw mit Sondersignalen (Blaulicht und Martinshorn) auszurüsten. Bei Privatfahrten darf das Blaulicht nicht angebracht oder erkennbar sein (Ziff.3.2). Ein unbeleuchtetes Schild "Feuerwehr im Einsatz" ist schon erlaubt (aber nur auf der Fahrt zum Einsatz, Ziff. 1.4). Die Petition ist also überflüssig, weil das alles schon gesetzlich geregelt ist und mit Sicherheit nicht geändert wird, weil dies zu unnötigen Gefahren für die Allgemeinheit und den Feuerwehrkameraden führen würde. Und die Führungskräfte sind entsprechend geschult dafür.

Quelle: <a style="color:#9d0d15;text-decoration: underline;" href="http://www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Zivilschutz/StVZO_undStVO.php" rel="nofollow">www.wernerschell.de/Rechtsalmanach/Zivilschutz/StVZO_undStVO.php</a>

2.5

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Wilde Einsatzfahrten

Grünes Blinklicht gibt es schon es wird dadurch die Einsatzleitung gekennzeichnet. Die Hilfsorganisationen werden alarmiert um zu helfen, ich befürchte das es zu sehr wilden Einsatzfahrten kommt mit grünem Blinklicht und dadurch bald ihnen selbst geholfen werden muss. Desweiteren denke ich das solche Einsatzfahrten auch ein schlechtes Licht auf die Ehrenamtlichen Helfer wirft.

Quelle:

2.5

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Ich fürchte eher das Gegenteil: erhöhte Gefahr

Ich bin dagegen. Eine derartige Petition hat es schon mehrfach gegeben und es kam nie die erforderliche Anzahl Unterzeichner zusammen. Der Zeitgewinn ist nur marginal bei stark erhöhter Unfallgefahr. Es bleibt zu befürchten, dass zu viele Kameraden u.A. mangels Schulung §35 und §38 StVo verwechseln, und es so eher zu einer Erhöhung der Gefährdung kommt, statt diese zu senken. Und ja, ich bin selber ehrenamtliche Einsatzkraft in der freiw. Feuerwehr (und ausgebildeter) Maschinist

Quelle:

2.1

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Ich bin zwar gegen ein grünes Blinklicht zur Kenntlichmachung der Sonderrechte, sehe aber den Vorteil darin, dass mancher sein altes Auto dann nach und nach auf Kosten der Blinklichtfahrer runderneuern kann. Die fahren bestimmt nicht unter Berücksichtigung der öSS und werden im Schadensfall haften müssen. Die vielen Unfälle und daraus resultierenden Schäden werden auch die Wirtschaft ankurbeln. Aber will man das?

Quelle:

1.7

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Stellen Sie sich doch einfach mal bildlich vor, in Ihrem Ort, Teilort, Stadtteil sind zur Hauptverkehrszeit oder zum Schulschluss auf einmal 10, 15 oder noch mehr Fahrzeuge mit grünem Blinklicht unter Missachtung jeglicher Verkehrsregeln zum Feuerwehr-Gerätehaus unterwegs ...

Quelle:

0.0

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