Im Grundgesetz (Art. 20a) steht zwar, dass der Staat die Natur schützt – das ist aber nur ein Staatsziel. Bürger*innen können es nicht einklagen. Ein Grundrecht dagegen steht jedem Menschen persönlich zu und ist vor Gericht durchsetzbar. Darum fordern wir: Das Recht auf intakte Natur muss Grundrecht werden – damit unsere Kinder es einklagen können und der Staat gezwungen ist schneller zu handeln.
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