Grundrecht auf intakte Natur und lebenswerte Zukunft für nachfolgende Generationen

Petition richtet sich an
Bundestag

58 Unterschriften

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet August 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Petition richtet sich an: Bundestag

Sehr geehrte Mitglieder des Deutschen Bundestages,

wir bitten Sie, folgenden Gesetzesentwurf aufzunehmen und im Bundestag zu beraten:

§ 1 Aufnahme eines neuen Grundrechts
Im Grundgesetz wird ein neues, einklagbares Grundrecht verankert: „Jede Generation hat einen Anspruch auf den Erhalt und die Bewahrung gesunder natürlicher Lebensgrundlagen sowie eines stabilen Klimas.“

§ 2 Pflicht des Staates
Der Staat ist verpflichtet, dieses Grundrecht durch konkrete Maßnahmen – etwa in den Bereichen Energie, Landwirtschaft, Stadtplanung und Umweltrecht – zu schützen und seine Umsetzung regelmäßig öffentlich zu berichten.

Mit hoffnungsvollen Grüßen
Lilly Fillbach
Mutter

Begründung


  • Aktuell sind unsere natürlichen Lebensgrundlagen massiv durch Klimawandel, Bodenerosion, Artensterben, Luft- und Wasserverschmutzung bedroht.
  • Besonders Kinder und kommende Generationen leiden – sie haben keine Mitverantwortung für die Entstehung der Krise, sind aber die größten Leidtragenden.
  • Ein einklagbares Grundrecht macht den Schutz verfassungsrechtlich verbindlich und stärkt langfristig Planungssicherheit für Wirtschaft, Gesellschaft und Politik.
  • Klimaschutz ist keine Nische: Jede*r braucht verlässliche Energie, gesunde Luft, sichere Nahrung – und das betrifft uns alle, egal welche Meinung wir in anderen politischen Fragen haben.
  • Gerade diejenigen, die sich vom politischen System abgewendet fühlen, verdienen Stabilität und Schutz ihrer Lebensgrundlagen – ein solches Grundrecht macht dieses gemeinschaftlich verteilte Gut unabhängig von tagespolitischen Verschiebungen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Lilly Fillbach, Wiesbaden
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.08.2025
Sammlung endet: 23.02.2026
Region: Deutschland
Kategorie: Umwelt

Neuigkeiten

  • Vielen Dank für die bisherige Unterstützung! Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (29. Januar 2026) Gericht: Bundesverwaltungsgericht (Leipzig) Inhalt: Das Klimaschutzprogramm der Regierung reicht nicht aus, um die eigenen Ziele zu erreichen. Konsequenz: Die Bundesregierung wurde verpflichtet, konkrete zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Zusätzlich wichtig: Umweltverbände können solche Programme gerichtlich einklagen. Bitte macht von euren Rechten gebrauch und umgebt euch mit Gleichgesinnten. Nutzt euren Einfluss in Euren Kreisen um jeden Tag ein bisschen besser zu machen.

Im Grundgesetz (Art. 20a) steht zwar, dass der Staat die Natur schützt – das ist aber nur ein Staatsziel. Bürger*innen können es nicht einklagen. Ein Grundrecht dagegen steht jedem Menschen persönlich zu und ist vor Gericht durchsetzbar. Darum fordern wir: Das Recht auf intakte Natur muss Grundrecht werden – damit unsere Kinder es einklagen können und der Staat gezwungen ist schneller zu handeln.

[Zitat] Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. [Zitatende]

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