Die Priorisierung der Maßnahmen ist nicht zielführend und ursachengerecht. Es müssten zunächst mögliche Parkflächen hergestellt werden, bevor eine Bestrafung von Zuwiderhandlungen sinnvoll ist. Denn umgekehrt müssen die bisher falsch geparkten Kfz auf alternative Flächen ausweichen, die bisher nicht existieren. Eine einfache, härtere und konsequentere Bestrafung ohne Bereitstellung von Alternativen führt auch bei Anwohnern und Bürgern zu Verärgerung
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