Inhaber eines Lkw- und/oder Busführerscheins (bereits Klein-Llw ab 7,49 Tonnen) müssen ab dem 45, bzw. 50 Lebensjahr alle 5 Jahre ihren Führerschein verlängern lassen. Dazu gehört eine ärztliche Untersuchung von einem Betriebsmediziner oder z.B. dem TÜV. Außerdem ein augenärztliches Gutachten-beide Augen müssen gemeinsam eine Leistung von 100 Prozent haben. Uneingeschränkte Kontrastwahrnehmung,Sehvermögen trotz Dämmerung,Fähigkeit, in einem Winkel von 25 Grad nach oben, 70 Grad nach rechts und 40 Grad nach links zu blicken. Nachweis räumlichen Sehvermögens.
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