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Behörde ist, wem durch Gesetz die Ausübung von staatlichen Hoheitsrechten übertragen wurde, auch Beliehene zählen dazu wie die KVB, der als staatliche Aufgabe die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes übertragen worden ist. Selbstverständlich kann der Staat hier eingreifen, auch wenn er keine Fachaufsicht, sondern nur die Rechtsaufsicht ausübt. Das Mittel der Wahl heißt Ministererlass bzw. Runderlass. Damit kann ein Ministerium festlegen, wie in einer bestimmten Situation verfahren werden soll. Das Selbstverwaltungsrecht der KVB würde dabei nicht berührt.

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