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Mitzlaffbau, Rechtsbeugung Mannheimer Stadtrat, Kunsthalle Mannheim

Durch den Erhalt des Mitzlaffbau verbleibt auch weiterhin Kunst im "Öffentlichen Raum". Eine Auseinandersetzung mit Kunst kann stattfinden. Ein Abriss würde Kunstwerke zerstören, die mit dem Bau fest verbunden sind. Das verstößt gegen das Urheberrecht. Das ist ein sehr "teurer Umgang" mit Kunst und mit einem Rechtsgut. Grundwerte werden willentlich verletzt. Skandal. Der Mannheimer Stadtrat beschließt mit Mehrheit eine Rechtsverletzung. Für 50 Mio ? kann man Recht beugen? Zu solchen Taten sind Volksvertreter vom Bürger durch eine Wahl bestimmt nicht legitimiert worden.

Quelle:

2.5

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