11. Freizeit - und Erholungswert erheblich einschränken? 150 m weiter beginnt der Wald - und diese Fläche ist ein Ackerland. Dessen Eigentümer hat genau wie sie das Recht, sein Eigentum zu nutzen und zu seinem Gewinn! 12. Und jedem von ihnen angeführten Hundebesitzern, Spaziergängern und Freizeitsportlern werden 150 m bis zum Wald nicht wehtun. Oder bsi man am Ende des baugebietes auf das nach wie vor unbebaute freie Feld stößt sind es auch kaum ein paar Meter mehr. Erinnert mich an das St. Floriansprinzip. Teil IV
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