Der Eingriff geht zu weit.
Jedes Verbot benötigt eine Begründung.Das steht sogar im Grundgesetz (Art.2). Dort steht aber auch das Recht auf körperliche Unversehtheit. Deshalb ist Nichtraucherschutz notwendig. Das Rauchverbot in Restaurants ist sinnvoll, da hier die Nichtraucher zu schützen sind. Wenn ich aber Kneipen besuche, in denen ich der einzige Nichtraucher bin, geht mir deren Unterbindung zu weit. Die Verhältnismäßigkeit ist nicht mehr gewahrt.
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