Der Zugang zu öffentlichen Leistungen darf nicht vom Besitz eines Smartphones abhängen. Wer Parkautomaten, Tickets oder Verwaltungsakte nur per App ermöglicht, verletzt den Art. 3 Abs. 1 GG (Allgemeiner Gleichheitssatz). Er schließt Ältere, Einkommensschwache und Technikferne systematisch aus. Grundrechte gelten geräteunabhängig. Digitalisierung ja, aber stets mit analoger Alternative – sonst liegt faktische Diskriminierung vor.
81 Unterschriften
Sammlung beendet
Mehr zum Thema Bürgerrechte
14.142
Unterschriften
243 Tage
verbleibend
Bürgerrechte
Kontrollrechte der Opposition schützen – Keine höheren Hürden für Untersuchungsausschüsse
12.470
Unterschriften
17 Tage
verbleibend