Kein Vorenthalt der gesellsch. Teilhabe für Menschen, die kein Smartphone führen wollen oder können.

Petition richtet sich an
Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung

81 Unterschriften

Sammlung beendet

81 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet Januar 2025
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Petition richtet sich an: Bundesminister für Digitalisierung und Staatsmodernisierung

Die Wahrnehmung eines Angebotes-/-Dienstes ( gleich welcher Art), darf nicht nur abhängig von Installation einer APP auf dem Smartphone sein, sondern muss auch auf herkömmliche Weise ermöglicht werden.

Begründung

Dass immer mehr privatwirtschaftliche Abwicklungen nur über eine APP auf einem Smartphone zugänglich sind, ist das eine. Da kann man sich fragen, ob die essentiell wichtig sind. Das andere aber ist, dass auch Vorgänge des öffentlichen Bereiches immer mehr nur darüber zugänglich sind. Z.B. gibt es Parkautomaten im öffentlichen Raum, die nur über Smartphone bedienbar sind, oder der Anbieter des ÖPNV in meiner Region trägt sich mit dem Gedanken das Papierticket abzuschaffen und zu digitalisieren; oder, oder, oder. Dadurch werden alle Nicht-Smartphone-Besitzer von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen. Dies kollidiert mit der Verfassung der BRD und den Menschenrechtskonventionen, denn dort ist nirgendwo zu lesen: "All diese Zusagen stehen dir nur zu, wenn Du ein Smartphone nutzt".

Vielen Dank für Ihre Unterstützung, Katharina Goudarzi, Düsseldorf
Frage an den Initiator

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 29.01.2025
Sammlung endet: 31.12.2025
Region: Deutschland
Kategorie: Bürgerrechte

Der Zugang zu öffentlichen Leistungen darf nicht vom Besitz eines Smartphones abhängen. Wer Parkautomaten, Tickets oder Verwaltungsakte nur per App ermöglicht, verletzt den Art. 3 Abs. 1 GG (Allgemeiner Gleichheitssatz). Er schließt Ältere, Einkommensschwache und Technikferne systematisch aus. Grundrechte gelten geräteunabhängig. Digitalisierung ja, aber stets mit analoger Alternative – sonst liegt faktische Diskriminierung vor.

Noch kein CONTRA Argument.

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