Soziales

Keine Anrechnung von Einkommen auf Hinterbliebenenrente!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
355 Unterstützende 335 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

355 Unterstützende 335 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Renten-Petition

Die laufenden Kosten,Heizung, Strom, Miete, bleiben nach dem Tod des Partners gleich. Die einzigen Positionen die kleiner werden sind Essen und Wasser sowie der Kauf von Kleidung. Dies war dadurch berücksichtigt, dass man nur noch 60 % der Rente des Partners als Witwen-Rente bekam. Durch die Anrechnung der eigenen Rente wird die Armut bei vielen Menschen mit kleinen Renten unausweichlich. Vor allem Frauen denen die Jahre der Kindererziehung fehlen. Dann heißt es: ein Leben lang gearbeitet und nun nicht mehr Geld als jemand der nie etwas gearbeitet, bzw. eingezahlt hat. Ungerecht u. traurig!

Quelle: F.

2.5

1 Gegenargument
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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Eigenverantwortung statt schielen aufs öffentliche Füllhorn

Niemand kann die hohen Ausgaben für die Rentenzahlungen decken, deshalb musste dort reformiert werden. Es ist völlig richtig, dass andere Einkommen auf den Rentenanspruch einer verstorbenen Person aus öffentlichen Kassen angerechnet werden müssen. Gerade wer Kinder hat, kann sich ja im Bedarfsfall durch die Kinder unterstützen lassen und sollte nicht jammern. Mehr Eigenverantwortung tut not.

Quelle:

3.0

1 Gegenargument
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Als Alleinstehender hat man auch geringere Kosten. Warum sollte man da dann für zwei Personen Rente beziehen. Dass auf die Rente eigenes Einkommen angerechnet wird ist mitnichten ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Im Gegenteil. Die vorherige Regelung hat Partnerlose ohne Grund benachteiligt.

Quelle:

3.0

1 Gegenargument
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