Wahlrecht Art. 38 Grundgesetz
Grundsätzlich bin ich für die Quotenregel in Funktionen, der Wirtschaft, Industrie, etc.. Hier geht es nicht um Quoten, sondern um das demokratische Wahlrecht, das sowie aktiv, als auch passiv wahrgenommen werden kann. Die Entscheidung wer gewählt wird, entscheiden die Wähler*Innen in freien und demokratischen Wahlen. Niemand hindert die Wähler*Innen sich für ein bestimmtes Geschlecht zu entscheiden und niemand darf die Wähler*Innen zwingen ein bestimmtes Geschlecht zu wählen. GG Art. 38