Leider ist diese Mehrfachbesteuerung Tatsache, hier aber nur auf die Mineralölsteuer begrenzt. In meinem Contra- Beitrag habe ich weitere Beispiele, bei denen zusätzliche Steuern auf bereits versteuerte Gegenstände oder Gelder erhoben wird. -Ich fasse mich kurz: DER STAAT IST UNVERSCHÄMT !
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Beibehaltung der Hebesatzsplittung (Wohneigentum/Nichtwohneigentum) auch über das Jahr 2025 hinaus!
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