Regionale Planungsgemeinschaft
Der Adressat der Petition ist falsch. Für die Ausweisung von Windvorranggebieten ist rechtlich nicht die Gemeinde Steinhöfel, sondern die Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree zuständig. Dort wird gerade der 2.Entwurf desTeilregionalplans Erneuerbare Energien erarbeitet, der die Einwände zum ersten Entwurf, u.a. durch die Bürgerinitiative aufgenommen hat. Es ist zu erwarten, dass das Gebiet verändert wird. Es ist sinnvoller, sich am demokratischen Prozess in der RPG zu beteiligen.
Source: www.rpg-oderland-spree.de/regionalplaene/sachlicher-teilregionalplan-erneuerbare-energien