OLG Frankfurt 6UF 144/24
Das OLG Frankfurt a.M. AZ 6UF 144/24 hat am 10.09.24 geurteilt: Häusliche Gewalt Gewalt und Todesdrohungen rechtfertigen alleiniges Sorgerecht. Denn miterlebte Gewalt ist eine besondere Form der Kindesmisshandlung https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/gewalt-und-todesdrohungen-rechtfertigen-alleiniges-sorgerecht