Kindeswohl vor Umgangsrecht – Schutz vor Gewalt und psychischer Misshandlung

Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

93 Unterschriften

Sammlung beendet

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  1. Gestartet Februar 2026
  2. Sammlung beendet
  3. Einreichung vorbereiten
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Debatte

Neues Pro Argument

Pro

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OLG Frankfurt 6UF 144/24

Das OLG Frankfurt a.M. AZ 6UF 144/24 hat am 10.09.24 geurteilt: Häusliche Gewalt Gewalt und Todesdrohungen rechtfertigen alleiniges Sorgerecht. Denn miterlebte Gewalt ist eine besondere Form der Kindesmisshandlung https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/gewalt-und-todesdrohungen-rechtfertigen-alleiniges-sorgerecht

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Istanbul-Konvention

2017 hat Deutschland das EU Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt - die Istanbul-Konvention (IK)- ratifiziert. Dieser völkerrechtlich verbindliche Rechtsnorm trat in D Feb.2018 in Kraft und ist somit rechtsgültig. Damit verpflichtet sich u.a. auch D zum Schutz und Hilfe von Kinder die Zeugen von Gewalt wurden. https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsschutz/europarat/menschenrechtsabkommen-des-europarats/istanbul-konvention

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Neues Contra Argument

Contra

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Schreibt doch einfach ins Gesetz was ihr eigentlich wollt: Der Vater ist Elternteil 2. Klasse und nur Mutti sollte alles alleine entscheiden dürfen. So wollt ihr es doch! Dann habt den Schneid das auch so zu sagen.

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