02/26/2026, 12:52
Beanstandungen verbessert und korrigiert
Neue Begründung:
AktuellNach wird§ 1684 Abs. 1 BGB hat ein Kind das UmgangsrechtRecht oftauf überUmgang mit beiden Elternteilen. Gleichzeitig bestimmt § 1697a BGB, dass bei allen gerichtlichen Entscheidungen das Kindeswohl gestelltder –maßgebliche selbstMaßstab ist.In der familiengerichtlichen Praxis wird dem Umgangsrecht regelmäßig ein hoher Stellenwert eingeräumt. Fachverbände und Betroffeneninitiativen weisen darauf hin, dass bei substanziellem Verdacht auf körperliche oder psychische Gewalt.Gewalt Wirder fordernUmgang nicht immer unmittelbar ausgesetzt wird, sondern teilweise zunächst mildere Maßnahmen – etwa begleiteter Umgang – angeordnet werden.Aus Sicht zahlreicher betroffener Eltern entsteht dadurch der Eindruck, dass der präventive Schutz des Kindes nicht in jedem Fall konsequent Vorrang erhält. Diese Petition fordert daher eine gesetzliche Klarstellung:Klarstellung, dass bei Verdachternstzunehmendem aufGewalt- Gewaltoder sofortigeMissbrauchsverdacht Aussetzungder Schutz des Umgangs,Kindes verpflichtendeeindeutig GefährdungsprüfungVorrang durchvor Fachkräftedem undUmgangsrecht Schutzmaßnahmenhaben für das Kind.muss.
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (8 in Deutschland)