Kindeswohl vor Umgangsrecht – Schutz vor Gewalt und psychischer Misshandlung

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

66 Unterschriften

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63 von 30.000 für Quorum in Deutschland Deutschland

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  1. Gestartet 26.02.2026
  2. Sammlung noch > 3 Monate
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung
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Neuigkeiten

27.02.2026, 03:28

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


26.02.2026, 12:52

Beanstandungen verbessert und korrigiert


Neue Begründung:

AktuellNach wird§ 1684 Abs. 1 BGB hat ein Kind das UmgangsrechtRecht oftauf überUmgang mit beiden Elternteilen. Gleichzeitig bestimmt § 1697a BGB, dass bei allen gerichtlichen Entscheidungen das Kindeswohl gestelltder maßgebliche selbstMaßstab ist.In der familiengerichtlichen Praxis wird dem Umgangsrecht regelmäßig ein hoher Stellenwert eingeräumt. Fachverbände und Betroffeneninitiativen weisen darauf hin, dass bei substanziellem Verdacht auf körperliche oder psychische Gewalt.Gewalt Wirder fordernUmgang nicht immer unmittelbar ausgesetzt wird, sondern teilweise zunächst mildere Maßnahmen – etwa begleiteter Umgang – angeordnet werden.Aus Sicht zahlreicher betroffener Eltern entsteht dadurch der Eindruck, dass der präventive Schutz des Kindes nicht in jedem Fall konsequent Vorrang erhält. Diese Petition fordert daher eine gesetzliche Klarstellung:Klarstellung, dass bei Verdachternstzunehmendem aufGewalt- Gewaltoder sofortigeMissbrauchsverdacht Aussetzungder Schutz des Umgangs,Kindes verpflichtendeeindeutig GefährdungsprüfungVorrang durchvor Fachkräftedem undUmgangsrecht Schutzmaßnahmenhaben für das Kind.muss.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 8 (8 in Deutschland)


26.02.2026, 06:47

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL) oder kennzeichnen Sie sie als eigene Meinung:
- Aktuell zwingt das Gesetz in § 1684 BGB und im Familienverfahrensgesetz oft zu Umgang mit beiden Elternteilen, selbst wenn substanzielle Hinweise auf Gewalt oder psychische Misshandlung bestehen
- Aktuell wird das Umgangsrecht oft über das Kindeswohl gestellt – selbst bei substanziellem Verdacht auf körperliche oder psychische Gewalt.


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