Region: Germany

Kindeswohl vor Umgangsrecht – Schutz vor Gewalt und psychischer Misshandlung

Petition is addressed to:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

93 Signatures

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  1. Launched February 2026
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Petition addressed to: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss


Kinder haben ein Recht auf Sicherheit. Aktuell zwingt das Gesetz in § 1684 BGB und im Familienverfahrensgesetz oft zu Umgang mit beiden Elternteilen, selbst wenn substanzielle Hinweise auf Gewalt oder psychische Misshandlung bestehen. Psychische Gewalt – wie das gezielte Einimpfen von Ängsten, emotionale Manipulation oder dauerhafte seelische Belastung – wird häufig nicht ausreichend als Gefährdung anerkannt. Kinder bleiben so in gefährlichen Situationen, die ihre Entwicklung und Gesundheit langfristig schädigen können.

Unsere Forderung:
Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, dass bei substanziellem Verdacht auf körperliche oder psychische Gewalt durch einen Elternteil:

1. der Umgang automatisch ausgesetzt wird,

2. eine verpflichtende Gefährdungsprüfung durch Fachkräfte erfolgt,

3. Schutzmaßnahmen für das Kind bei nachweislicher psychischer Belastung oder emotionaler Störung greifen,

4. keine erzwungene Umgangsregelung getroffen wird, solange die Gefährdung besteht.

Damit wird das Kindeswohl gesetzlich vorrangig vor einem generellen Umgangsrecht.

Reason

Nach § 1684 Abs. 1 BGB hat ein Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Gleichzeitig bestimmt § 1697a BGB, dass bei allen gerichtlichen Entscheidungen das Kindeswohl der maßgebliche Maßstab ist.
In der familiengerichtlichen Praxis wird dem Umgangsrecht regelmäßig ein hoher Stellenwert eingeräumt. Fachverbände und Betroffeneninitiativen weisen darauf hin, dass bei substanziellem Verdacht auf körperliche oder psychische Gewalt der Umgang nicht immer unmittelbar ausgesetzt wird, sondern teilweise zunächst mildere Maßnahmen – etwa begleiteter Umgang – angeordnet werden.
Aus Sicht zahlreicher betroffener Eltern entsteht dadurch der Eindruck, dass der präventive Schutz des Kindes nicht in jedem Fall konsequent Vorrang erhält. Diese Petition fordert daher eine gesetzliche Klarstellung, dass bei ernstzunehmendem Gewalt- oder Missbrauchsverdacht der Schutz des Kindes eindeutig Vorrang vor dem Umgangsrecht haben muss.

Thank you so much for your support, Britta Fabig, Brüggen, Niederrhein
Ask the initiator

Petition details

Petition started: 02/26/2026
Collection ends: 08/25/2026
Region: Germany
Topic: Family

News

  • Sehr geehrte Unterstützende,

    die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

    Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

    Ihr openPetition-Team
  • Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

    Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

    Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL) oder kennzeichnen Sie sie als eigene Meinung:
    - Aktuell zwingt das Gesetz in § 1684 BGB und im Familienverfahrensgesetz oft zu Umgang mit beiden Elternteilen, selbst wenn substanzielle Hinweise auf Gewalt oder psychische Misshandlung bestehen
    - Aktuell wird das Umgangsrecht oft über das Kindeswohl gestellt – selbst bei substanziellem Verdacht auf körperliche oder psychische Gewalt.

Das OLG Frankfurt a.M. AZ 6UF 144/24 hat am 10.09.24 geurteilt: Häusliche Gewalt Gewalt und Todesdrohungen rechtfertigen alleiniges Sorgerecht. Denn miterlebte Gewalt ist eine besondere Form der Kindesmisshandlung https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/gewalt-und-todesdrohungen-rechtfertigen-alleiniges-sorgerecht

Schreibt doch einfach ins Gesetz was ihr eigentlich wollt: Der Vater ist Elternteil 2. Klasse und nur Mutti sollte alles alleine entscheiden dürfen. So wollt ihr es doch! Dann habt den Schneid das auch so zu sagen.

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