Petition addressed to:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Kinder haben ein Recht auf Sicherheit. Aktuell zwingt das Gesetz in § 1684 BGB und im Familienverfahrensgesetz oft zu Umgang mit beiden Elternteilen, selbst wenn substanzielle Hinweise auf Gewalt oder psychische Misshandlung bestehen. Psychische Gewalt – wie das gezielte Einimpfen von Ängsten, emotionale Manipulation oder dauerhafte seelische Belastung – wird häufig nicht ausreichend als Gefährdung anerkannt. Kinder bleiben so in gefährlichen Situationen, die ihre Entwicklung und Gesundheit langfristig schädigen können.
Unsere Forderung:
Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, dass bei substanziellem Verdacht auf körperliche oder psychische Gewalt durch einen Elternteil:
1. der Umgang automatisch ausgesetzt wird,
2. eine verpflichtende Gefährdungsprüfung durch Fachkräfte erfolgt,
3. Schutzmaßnahmen für das Kind bei nachweislicher psychischer Belastung oder emotionaler Störung greifen,
4. keine erzwungene Umgangsregelung getroffen wird, solange die Gefährdung besteht.
Damit wird das Kindeswohl gesetzlich vorrangig vor einem generellen Umgangsrecht.
Reason
Nach § 1684 Abs. 1 BGB hat ein Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Gleichzeitig bestimmt § 1697a BGB, dass bei allen gerichtlichen Entscheidungen das Kindeswohl der maßgebliche Maßstab ist.
In der familiengerichtlichen Praxis wird dem Umgangsrecht regelmäßig ein hoher Stellenwert eingeräumt. Fachverbände und Betroffeneninitiativen weisen darauf hin, dass bei substanziellem Verdacht auf körperliche oder psychische Gewalt der Umgang nicht immer unmittelbar ausgesetzt wird, sondern teilweise zunächst mildere Maßnahmen – etwa begleiteter Umgang – angeordnet werden.
Aus Sicht zahlreicher betroffener Eltern entsteht dadurch der Eindruck, dass der präventive Schutz des Kindes nicht in jedem Fall konsequent Vorrang erhält. Diese Petition fordert daher eine gesetzliche Klarstellung, dass bei ernstzunehmendem Gewalt- oder Missbrauchsverdacht der Schutz des Kindes eindeutig Vorrang vor dem Umgangsrecht haben muss.
Weil das Wohl der Kinder höchste Priorität hat. Das sind wundervolle Wesen, die geschützt werden müssen, da sie es alleine noch nicht können!