Region: Germany

Kindeswohl vor Umgangsrecht – Schutz vor Gewalt und psychischer Misshandlung

Petition is addressed to
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

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  1. Launched 26/02/2026
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Petition addressed to: Deutscher Bundestag Petitionsausschuss


Kinder haben ein Recht auf Sicherheit. Aktuell zwingt das Gesetz in § 1684 BGB und im Familienverfahrensgesetz oft zu Umgang mit beiden Elternteilen, selbst wenn substanzielle Hinweise auf Gewalt oder psychische Misshandlung bestehen. Psychische Gewalt – wie das gezielte Einimpfen von Ängsten, emotionale Manipulation oder dauerhafte seelische Belastung – wird häufig nicht ausreichend als Gefährdung anerkannt. Kinder bleiben so in gefährlichen Situationen, die ihre Entwicklung und Gesundheit langfristig schädigen können.

Unsere Forderung:
Wir fordern eine gesetzliche Klarstellung, dass bei substanziellem Verdacht auf körperliche oder psychische Gewalt durch einen Elternteil:

1. der Umgang automatisch ausgesetzt wird,

2. eine verpflichtende Gefährdungsprüfung durch Fachkräfte erfolgt,

3. Schutzmaßnahmen für das Kind bei nachweislicher psychischer Belastung oder emotionaler Störung greifen,

4. keine erzwungene Umgangsregelung getroffen wird, solange die Gefährdung besteht.

Damit wird das Kindeswohl gesetzlich vorrangig vor einem generellen Umgangsrecht.

Reason

Nach § 1684 Abs. 1 BGB hat ein Kind das Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Gleichzeitig bestimmt § 1697a BGB, dass bei allen gerichtlichen Entscheidungen das Kindeswohl der maßgebliche Maßstab ist.
In der familiengerichtlichen Praxis wird dem Umgangsrecht regelmäßig ein hoher Stellenwert eingeräumt. Fachverbände und Betroffeneninitiativen weisen darauf hin, dass bei substanziellem Verdacht auf körperliche oder psychische Gewalt der Umgang nicht immer unmittelbar ausgesetzt wird, sondern teilweise zunächst mildere Maßnahmen – etwa begleiteter Umgang – angeordnet werden.
Aus Sicht zahlreicher betroffener Eltern entsteht dadurch der Eindruck, dass der präventive Schutz des Kindes nicht in jedem Fall konsequent Vorrang erhält. Diese Petition fordert daher eine gesetzliche Klarstellung, dass bei ernstzunehmendem Gewalt- oder Missbrauchsverdacht der Schutz des Kindes eindeutig Vorrang vor dem Umgangsrecht haben muss.

Thank you so much for your support, Britta Fabig, Brüggen, Niederrhein
Question to the initiator

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Petition details

Petition started: 02/26/2026
Collection ends: 08/25/2026
Region: Germany
Topic: Family

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News

  • Sehr geehrte Unterstützende,

    die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

    Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

    Ihr openPetition-Team
  • Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

    Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

    Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL) oder kennzeichnen Sie sie als eigene Meinung:
    - Aktuell zwingt das Gesetz in § 1684 BGB und im Familienverfahrensgesetz oft zu Umgang mit beiden Elternteilen, selbst wenn substanzielle Hinweise auf Gewalt oder psychische Misshandlung bestehen
    - Aktuell wird das Umgangsrecht oft über das Kindeswohl gestellt – selbst bei substanziellem Verdacht auf körperliche oder psychische Gewalt.

Das OLG Frankfurt a.M. AZ 6UF 144/24 hat am 10.09.24 geurteilt: Häusliche Gewalt Gewalt und Todesdrohungen rechtfertigen alleiniges Sorgerecht. Denn miterlebte Gewalt ist eine besondere Form der Kindesmisshandlung https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/gewalt-und-todesdrohungen-rechtfertigen-alleiniges-sorgerecht

No CONTRA argument yet.

Why people sign

Weil das Wohl der Kinder höchste Priorität hat. Das sind wundervolle Wesen, die geschützt werden müssen, da sie es alleine noch nicht können!

Kinder, die in ihren Eltern schwer physisch und psychisch wurden, müssen vor den Eltern geschützt werden. Nur so ist es möglich, dass Kinder heilen und keine schwere psychische Erkrankung erleiden . Kinder verdienen frühzeitig alle Hilfen und jeden Schutz, damit es ihnen gut geht. Kinder sind auf die Unterstützung des Staates angewiesen.

Um Kinder zu schützen

Niemand darf Rechte an einem Kind haben - umgekehrt müssen Kinder Rechte haben!

Also: Ein Kind muss zwar ein Umgangsrecht mit seinen biologischen (d.h. genetischen) Eltern haben, doch soweit der betreffende Elternteil nicht die SorgePFLICHT (statt das SorgeRECHT) hat, darf es nicht zum Umgang mit diesem gezwungen werden.

Außerdem muss der juristische Begriff "Kindeswohl" endlich eine inhaltliche Bedeutung erhalten, die dem, wonach er in den Ohren von Nicht-Jurist*innen klingt, auch wirklich entspricht - und nicht irgendwelchen abstrakten, mit der Realität des jeweiligen Einzelfalls nicht immer übereinstimmenden Vorstellungen.

Oberste Priorität muss aber immer der Schutz vor körperlicher und psychischer Gewalt haben - so, wie es diese Petition fordert.

Wenn jedoch Eltern einfach nur überfordert oder in einer Notlage (z.B. Wohnungslosigkeit) sind, muss den Kindern und ihren Eltern (bzw. dem sorgenden Elternteil) gemeinsam geholfen werden, statt dass - wie ich es mehrfach von betroffenen Müttern oder nahen Verwandten erzählt bekommen habe - die Kinder (teils mit brutaler Polizeigewalt gegen ein sich dagegen wehrendes Kleinkind) den Müttern einfach weggenommen und zur Adoption freigegeben werden.

Ich habe selber als Kind Gewalterfahrungen körperlicher und psychischer Art gemacht und mehrere Freundinnen und Bekannte haben mir ihre schlimmen Kindheitserfahrungen geschildert (bis hin zu schwerstem sexuellen Missbrauch). Daher weiß ich: Diese Wunden verheilen nie - es bleiben zumindest Narben in der Seele zurück. Das sind schlimmste Verbrechen, das ist Kinderseelenmord, und diesen halte ich sogar für noch schlimmer als Mord (denn bei Mord leidet man nur kurz und nicht ein Leben lang).

Damit die Kinder beschützt werden. Kinder können sich selbst nicht schützen also müssen wie helfen.

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