Die Grenze 24.999 bis 34.999 ist so angelegt, das man mit 2 arbeitenden in der Familie sofort in die nächste Stufe rutscht. Man rechne ein Einkommen mit Sonderzahlungen ca 30.000 und ist mit dem 2. Einkommen drüber. Die absetzbare Grenze liegt bei 4000 Euro im Jahr, wo Geringverdiener nicht von profitieren können.
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