wenn schon ethische Gründe bei einem evtl. Schwangerschaftsabbruch angeführt werden, dürfen die ethlschen Überlegungen bei einer PID, also der Auswahl eines Embryos, auch nicht außen vor bleiben. Eine PID ist in sehr engen Grenzen in Deutschland zulässig und wird bereits nach Einzelfall von den Krankenkassen erstattet. Da muss man halt durch!
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Der Petition wurde teilweise entsprochen
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