wenn schon ethische Gründe bei einem evtl. Schwangerschaftsabbruch angeführt werden, dürfen die ethlschen Überlegungen bei einer PID, also der Auswahl eines Embryos, auch nicht außen vor bleiben. Eine PID ist in sehr engen Grenzen in Deutschland zulässig und wird bereits nach Einzelfall von den Krankenkassen erstattet. Da muss man halt durch!
129 Unterschriften
Der Petition wurde teilweise entsprochen
Mehr zum Thema Soziales
8.697
Unterschriften
107 Tage
verbleibend
5.549
Unterschriften
47 Tage
verbleibend