Ich denke, man sollte erst mal abwarten, was in dem beabsichtigten Gesetzespaket eigentlich stehen wird. Der Gesetzgeber wird sich sicher nicht über das Verfassungsgerichtsurteil (aus dem Jahr 2006!) hinwegsetzen, dass die VN "angemessen" an den BWR beteiligt werden müssen. Die aktuelle 50%-Regel hat der GG wegen mangelndem (oder wider besseres) Wissen in 2008 als angemessen angesehen. Vielleicht kommt er ja mit einem Verfahren um die Ecke, dass die durchaus unterschiedlich verteilten Interessen in der Versichertengemeinschaft "angemessener" unter einen Hut bringt!
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