Ein wesentlicher Bestandteil einer LV ist die vertraglich zugesicherte Überschußbeteiligung am Ende des Vertrages. Ohne diese Petition wäre wohl das ?Gesetz zur absoluten Einbehaltung aller Reserven?- als Nacht,- und Nebelaktion ? also klammheimlich ohne jede Öffentlichkeit ? einfach durchgewinkt worden. Dieser versuchte Rechtsbruch muss jeden Versicherten, jeden Besitzer eines Bankkontos alarmieren! Zahlen wir Versicherte/Sparer ?durch die Hintertür? - mit unseren Einlagen - die europaweiten Bankenrettungen und sonstige Umverteilungen?
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