Das Ende der Bewertungsreservenbeteiligung ist nur gerecht
Eine Ausschüttung von Bewertungsreserven auf Aktien und Immobilien ist grundsätzlich richtig. Es war ein handwerklicher Fehler bei der Gesetzgebung, auch die Bewertungsreserven auf festverzinsliche Wertpapiere einzubeziehen. Dieser Fehler soll nun korrigiert werden. Es ist ökonomisch völlig unsinnig, für die Beteiligung an den Bewertungsreserven hochverzinste Wertpapiere verkaufen zu müssen. Kunden, deren Verträge zufällig in dieser Phase auslaufen erhalten sog. Windfallprofite, der Rest geht leer aus. Entgegen der landläufigen Meinung steigert das Ende der Bewertungsreservenbeteiligung n
Quelle: eigenes Wissen