Persönlichkeitsrecht Kunstfreiheit
Es geht hier nicht um Kunstfreiheit, sondern um die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person. Wenn die abgebildete Person, aus welchen Gründen auch immer, vor Gericht glaubhaft machen kann, dass für sie die weitere Ausstellung IHRES Bildes nicht zumutbar ist, ist das doch völlig in Ordnung und entspricht meinem Verständnis eines Rechtsstaates. Eine Verletzung der Kunstfreiheit erschließt sich mir in diesem Zusammenhang nicht. Ich finde es eher moralisch fraglich, dass die Künstlerin ENTGEGEN DES WILLEN DES KINDES auf der Ausstellung beharrt.
Quelle: eigene Meinung