Landrat Arnold, stoppen Sie die VGO-Bescheide!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Landrat Joachim Arnold

1.064 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.064 Unterschriften

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

Neues Pro Argument

Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Keine Anhörung der Betroffenen

Obwohl § 28 HVwVfG grundsätzlich eine Anhörung der Betroffenen vorsieht, ist diese von der VGO nicht durchgeführt worden. Warum diese nicht erfolgt ist, bleibt offen. Auch der Anhörungsausschuss des Kreises führt die Anhörung nicht durch, weil gemäß § 7 Abs. 4 Nr. 7 HessAGVVwGO "mit einer gütlichen Einigung nicht zu rechnen sei". Mit anderen Worten: Die Verwaltung meint, dass mit uns nicht vernünftig geredet werden kann (nicht kompromissfähig) und wir Betroffene sowieso nichts Sachdienliches beitragen können. Herr Landrat Arnold, das werden wir uns merken!

3.8

Mitdiskutieren

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Neues Contra Argument

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OVVG, VGO

Der Appell richtet sich an die falschen Adressaten. Betreiberin des Schülerbusverkehrs im Wetteraukreis ist die Oberhessische Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft in Friedberg. Geschäftsführer sind Rainer Schwarz und Rolf Gnadl. Die OVVG betreibt die VGO Verkehrsgesellschaft Oberhessen mbH. mit dem verantwortlichen Geschäftsführer Armin Klein und dem Prokuristen Volker Hofmann. Die Petenten sollten verlangen, dass entweder der OVVG-Aufsichtsrat die Geschäftsführer Schwarz und/oder Gnadl gefeuert oder dass der VGO-Geschäftsführer Armin Klein von den Aufsichtsräten entlassen werden.

Quelle: Beteiligungsberichte des Wetteraukreises 2012.

1.7

2 Antworten

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100 %
4.307 Unterschriften
151 Tage verbleibend

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