gesetzliche Vorgaben
Der Gründung der IGS 2009 ging ein langes Antragsverfahren voraus. Unter anderem musste das schuliche Bedürfnis für 10 Jahre (bis 2019) begründet und mit ausreichender Schülerzahl belegt werden. Die IGS hat sämtliche Voraussetzungen hinreichend erfüllt. Der Kreistag hat der Gründung mehrheitlich zugestimmt. Die einzige vom Gesetzgeber bis 2019 noch geforderte Bedingung sind 50 Schüler, welche ab 2016 in die Oberstufe wechseln möchten. Diese stehen in den Startlöchern.
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