Pro

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Die novellierte Ausbilder- Eignungsverordnung (AEVO) von 2009

3.5 Auszubildende bei Lernschwierigkeiten durch individuelle Gestaltung der Ausbildung und Lernberatung zu unterstützen, bei Bedarf ausbildungsunterstützende Hilfen einzusetzen und die Möglichkeit zur Verlängerung der Ausbildungszeit zu prüfen, 􀀌 typische Lernschwierigkeiten in der Ausbildung zu erkennen und mögliche Ursachen festzustellen, 􀀌 Lernvoraussetzungen zu überprüfen,􀀌 bei Lernschwierigkeiten Beratung anzubieten und individuelle Hilfestellung zu geben, 􀀌 Fördermaßnahmen einzuleiten, 􀀌 den Bedarf von ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) zu erkennen und Maßnahmen zu organisieren,.

Quelle: S. 198 Ulmer, Philipp (Hg.) (2013): Die novellierte Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) von 2009. Hintergründe - Umsetzung - Positionen. Unter Mitarbeit von Katrin Gutschow. Bundesinstitut für Berufsbildung. Bielefeld: Bertelsmann (Schriftenreihe des Bundesinstituts für Berufsbildung Bonn

2.5

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