Kommunen praktizieren bezüglich Sozialleistungen eine Buchführung ohne Rechnungs-Abgrenzung zur korrekten zeitlichen Zugehörigkeit eines Geld-Zuflusses oder -Abflusses. Solch fachlich primitives Buchführungsprinzip kann sowohl zur Übervorteilung als auch sehr starken Benachteiligung für Leistungsberechtigte werden.
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