Kommunen praktizieren bezüglich Sozialleistungen eine Buchführung ohne Rechnungs-Abgrenzung zur korrekten zeitlichen Zugehörigkeit eines Geld-Zuflusses oder -Abflusses. Solch fachlich primitives Buchführungsprinzip kann sowohl zur Übervorteilung als auch sehr starken Benachteiligung für Leistungsberechtigte werden.
45 Unterschriften
Sammlung beendet
Mehr zum Thema Soziales
2.615
Unterschriften
145 Tage
verbleibend