Kommunen praktizieren bezüglich Sozialleistungen eine Buchführung ohne Rechnungs-Abgrenzung zur korrekten zeitlichen Zugehörigkeit eines Geld-Zuflusses oder -Abflusses. Solch fachlich primitives Buchführungsprinzip kann sowohl zur Übervorteilung als auch sehr starken Benachteiligung für Leistungsberechtigte werden.
45 Firme
Raccolta voti terminata
Maggiori informazioni sul argomento Affari sociali
2.621
Firme
145 giorni
residuo