Petition richtet sich an:
Petitionsausschuss des deutschen Bundestags
Nachzahlungen von Sozialleistungen wie z.B. Wohngeld dürfen nicht als Einkommen im gezahlten Monat verrechnet werden. Da sonst andere Sozialleistungen wie z.B. Bürgergeld dadurch verringert oder gestrichen werden.
Nachzahlungen müssten daher so verrechnet werden wie wenn sie pünktlich ausgezahlt worden wären!
Begründung
Skandal für deutsches Rechtssystem!
Ich komme gerade vom Anwalt für Soziales und bin schockiert, was in Deutschland anscheinend geltendes Recht ist.
Folgendes ist passiert:
Meine Stieftochter Lena und ihr Mann Uwe haben zwei Kinder. Da bei uns in Filderstadt die Liste auf einen Kindergartenplatz sehr lang ist, hat das jüngste Kind bis heute keinen Kindergartenplatz. Daher war Uwe Alleinverdiener. Das Gehalt reichte nicht und somit hat die Familie Anspruch auf Wohngeld. (ca 400 € im Monat.) Da die Wohngeldstelle aber total überlastet war, zog sich die Bewilligung auf ca. 18 Monate hinaus. Um in dieser Zeit über die Runden zu kommen nahmen Lena und Uwe einen Kredit bei der Bank sowie zinslose Darlehen von der Familie in Anspruch.
Im April dieses Jahres trennten sich Lena und Uwe. Daher beantragte Lena Bürgergeld. Auch dieses Verfahren zog sich wie Kaugummi. Am 28.05. erhielt Lena dann endlich ihr zustehendes Wohngeld nachgezahlt. Das waren 7301€! Nachdem das Jobcenter von der Zahlung des Wohngeldes erfahren hat, wurde der Bürgergeld Antrag korrigiert. Die gesamten 7301€ wurden als Einkommen deklariert. Somit hat Lena bis November keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld. Dass sie von den 7301€ die Schulden bei ihrer Oma und bei uns zum Teil zurückgezahlt hat, wird dabei völlig außer Acht gelassen. Laut Anwalt ist das nicht gerecht aber anscheinend geltendes Recht.
Für uns heißt das, dass wir bis November weiter Lena und ihre 2 Kinder mit finanzieren müssen, da sie die unserer Meinung absolut zustehenden Leistungen vom Staat nicht bekommen.
Ich bin gerade darüber so sprachlos und fassungslos, dass ich diese Petition erstelle. Ich weiß nicht, ob das einen Sinn hat. Aber gewiss ist das kein Einzelfall.
Meiner Meinung nach darf eine Nachzahlung von Wohngeld nicht als Einkommen im gezahlten Monat zählen! Da das zu einem Nachteil des, sowieso schon betroffenen, Wohngeld Empfängers führt.
Ich unterstütze das, weil wir auch etwas erreichen wollen. Ich hoffe, Ihr schafft das und könnt uns auch Helfen, die Delta Waldeck Frankenberg GmbH zu erhalten. Hoffe auch auf Eure Unterschriften. Ich verbreite auch gerne Eure Petition.
Hier der Link:
openpetition.de/!hqbgx
Vielen Dank