-Zerstörung eines großen Wald-, und Landschaftsschutzgebietes - erhebliche Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes - Gefährdung von gesetzlich geschützten Biotopen - Verlust des Waldes als Erholungsgebiet - gesundheitliche Gefährdung der Bürger - Belästigung durch Schallemissionen - Gefährdung geschützter Tierarten - Identitätsverlust der Gemeinde - Unattraktivität für Wanderer und Ausflügler - Wertverluste der Immobilien der Bewohner umliegender Ortschaften
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