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Streitwert

Im Falle des Einsatzes von Rechtsmitteln gegen einen Verwaltungsakt nach Artikel 19 Abs.4 GG getten VwGO §44 "Mehrere Klagebegehren getrennt" und VwVfG §17 "Vertreter bei gleichförmigen Klagen", was sich zusätzlich auf die Bemessung von Streitwert und GK auswirkt.

Quelle: <a href="http://www.gesetze-im-internet.de" rel="nofollow">www.gesetze-im-internet.de</a>

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