Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Petitionsausschusses des Landtags

Der Petitionsausschusses des Landtages NRW kam 2006 zu einer Ortsbesichtigung in das Planungsgebiet der L361n; anschließend fand eine Diskussion im Rathaus statt. Der Petitionsausschuss kam zu dem Ergebnis, dass die geplante Trassenführung (Variante II) durch die Landschaft an der Erft vertretbar ist. Im Jahr 2014 bezeichnet der von pro O erneut angerufene Petitionsausschuss des NRW-Landtags den geplanten Lückenschluss der Umgehungsstraße L361n als notwendige Maßnahme, was durch die Ausweisung der Baumaßnahme L361n in Stufe 1 des Landesstraßenbedarfsplans auch ausdrücklich anerkannt werde.

Quelle: www.pro-ortsumfahrung.de/aktivit%C3%A4ten/petition/

3.5

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