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Recht auf Bildung

Das Recht auf Bildung ist in Art. 28 der Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention verankert. Zudem sieht Art. 6 Abs. 1 unseres Grundgesetztes vor, Familien und Kinder besonders zu schützen. Momentan sind wir die eigentlichen Verlierer der Pandemie. Große Unternehmen werden mit unfassbaren Beträgen gerettet, wir Eltern (und später unsere Kinder) zahlen die Zeche. Wir haben Gehaltseinbußen, übernehmen den Lehrerjob, sind Spielpartner, Freunde in einem. Unsere Gesellschaft braucht Kinder. Das sind sie Steuerzahler von morgen. Lasst uns nicht im Stich!

Quelle: Art. 28 Übereinkommen über die Rechte des Kindes, kurz UN-Kinderrechtskonvention, Art. 6 GG

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