In dieser Pedition wird dem VDH unterstellt sich nicht an das FCI Reglement zu halten. Dies ist nicht wahr ! Man hat sich nicht näher mit dem Zuchtreglement der FCI befasst. Dort steht eindeutig :"Dieses Zuchtreglement der F.C.I gilt unmittelbar für alle FCI-Mitgliedsländer wie auch deren Vertragspartner, wobei nur mit funktional u erbgesunden, wesensfesten Rassehunden gezüchtet werden darf, die in einem von der FCI anerkannten Zuchtbuch oder Register eingetragen sind und die die vom zuständigen FCI-Mitgliedsland oder Vertragspartner festzulegenden Voraussetzungen erfüllen."
Quelle: Internationales Zuchtreglement der FCI