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Christine Graupner

Alle Grundstückseigentümer sind "Verursacher" bzw. Weiterleiter von Oberflächenwasser und dessen Versickerung. Deshalb ist die rechtliche Durchsetzbarkeit der Beitragsforderungen nur an Anlieger- und Hinterlieger- Eigentümer sehr fragwürdig und ungerecht. In der von allen Eignern erhobene Grundsteuer ist die Gewässerpflege bereits enthalten.

Quelle:

2.5

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