Mwst
Wenn Nahrungsmittel wie: Gänseleber, Froschschenkel, Wachteleier, Riesengarnelen oder Schildkrötenfleisch nur mit 7% versteuert sind (Mit dem Argument "Grundnahrungsmittel" !!), dann gibt es keinerlei Grund, dies bei der pflanzlichen Milch auch zu tun. Dazu kommt die extrem niedrige Umweltbelastung in der Produktion und gute Bekömmlichkeit.
Quelle: Tabelle der Mehrwertsteuersätze