BerH u. PKH schon heute zu restriktiv gewährt
Das Kriterium der Mutwilligkeit reicht, da heute schon relativ häufig nicht nur gegen Gesetz, sondern auch gegen Verfassungsrecht (etwa im Falle der Verweigerung der Beratungshilfe im Widerspruchsverfahren unter Hinweis auf die sozialrechtl. Beratungspflicht der Jobcenter entgegen BVerfG-Rspr) durch die Justizvw. verstoßen wird. Es wird abschließend daran erinnert, dass in GB die Kosten für PKH und Beratungshilfe ca. 10 mal so hoch wie in Deutschland. Der Rechtsstaat ist wichtiger als der Euro.
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