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Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition is addressed to: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die geplanten gesetzlichen Maßnahmen zu den Änderungen bzw. Verschärfungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht durchzuführen. Begründung: Ein bekannter Staatsrechtler fordert in seinem Buch über das Staatsrecht der Bundesregierung Deutschland: ?Damit die rechtstaatliche Garantie gerichtlichen Schutzes auch für jeden Bürger wirksam werden kann, muß der soziale Rechtsstaat (?) dafür Sorge tragen, daß der Rechtsweg nicht durch hohe Kosten für Personen mit geringer finanzieller Leistungsfähigkeit gesperrt wird.?: Dieser Forderung entsprechen die Entwürfe zur PKH-Gesetzesänderung nicht. Möglicher ?Missbrauch? ist bereits nach der bestehenden Regelung weitgehend ausgeschlossen; eine solche Begründung kann deshalb nur als Diskriminierung ärmerer Bevölkerungsteile verstanden werden. Der Verweis auf Überlastung der Gerichte ist als Begründung ungeeignet, weil die Gründe dafür ausgeklammert werden. Die geplanten erheblichen finanziellen Mehrbelastungen von PKH-Abhängigen beinhalten schon vom Ansatz her eine Ungleichbehandlung von Reich und Arm vor dem Gesetz. Während reichere Bevölkerungsteile problemlos selbst aussichtslose Prozesse anstrengen (und bezahlen) können, setzt die geplante PKH-Regelung auf Abschreckung armer Rechtshilfesuchender. Auch ein Hartz IV-Berechtigter oder Sozialhilfeempfänger muss die Möglichkeit haben sich über den Rechtsweg gegen rechtswidrige oder verfassungswidrige Akte privater oder öffentlicher Gewalt ggf. durchzusetzen. Dies in Frage zu stellen, bedeutet die bestehende Rechtsordnung überhaupt in Frage zu stellen. ?Die Rechtsordnung erfüllt die wichtige Funktion, Interessenkonflikte in (begrenzt) rationaler, gemeinverträglicher Weise zu lösen, indem sie gesetzgeberische und gerichtliche Kompetenzen und Verfahren bereithält, innerhalb deren die Konflikte in kontrollierter und moderierter Weise ausgetragen und reguliert werden.? Ein Gesetzgeber, der den ärmeren Teil der Bevölkerung den Rechtsweg übergebühr erschwert, trägt deshalb immer eine Mitverantwortung für die Zunahme von Gewalt und Kriminalität. Individuelle Gewaltakte sollen durch gesicherte Rechtswegsgarantien und entwickelter Sozialpolitik rechtsstaatlich möglichst ausschlossen sein: ?Sozialpolitik (stellt) zugleich die beste und wirksamste Kriminalpolitik dar? (Franz von Liszt ?Der Zweckgedanke im Strafrecht?, Berlin, 1883). Statt die Voraussetzungen für die Genehmigung von PKH, wie geplant, zu erschweren, verlangt das Sozialstaatsgebot des Artikels 20 GG viel mehr einen möglichst problemlosen Rechtswegzugang bei Armut. Dass PKH den Staat finanziell immer mehr belastet, liegt primär daran, dass es zu viel Menschen in Deutschland mit sehr niedrigem oder gar keinem Einkommen gibt. Der Gesetzgeber sollte deshalb vorrangig durch entsprechende Initiativen die Armut in Deutschland beseitigen, um den Bedarf an PKH zu verringern, statt die Armen möglichst rechtlos zu stellen und von der Rechtsdurchsetzung abzuschrecken.
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Petition details
Petition started:
02/06/2008
Petition ends:
04/15/2008
Region:
Germany
Topic:
News
-
Armin Kammrad
Prozesskostenhilfe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.03.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die geplanten gesetzlichen
Maßnahmen zu den Änderungen bzw. Verschärfungen für die Bewilligung von
Prozesskostenhilfe nicht durchzuführen.
Hintergrund...show moreArmin Kammrad
Prozesskostenhilfe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 08.03.2012 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben.
Begründung
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die geplanten gesetzlichen
Maßnahmen zu den Änderungen bzw. Verschärfungen für die Bewilligung von
Prozesskostenhilfe nicht durchzuführen.
Hintergrund für die Petition war ursprünglich ein in der 16. Wahlperiode (WP) vom
Bundesrat
der
zur Begrenzung
eines Gesetzes
eingebrachter Entwurf
Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe (Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetz
PKHBegrenzG; BT-Drs. 16/1994).
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass der Gesetzentwurf des
Bundesrates die Armen rechtlos stellen und von der Rechtsdurchsetzung
abschrecken würde. Der soziale Rechtsstaat müsse dafür Sorge tragen, dass der
Rechtsweg für Personen mit geringer finanzieller Leistungsfähigkeit nicht durch hohe
Kosten versperrt wird. Das Ziel des Gesetzentwurfs, einer missbräuchlichen
Inanspruchnahme der Prozesskostenhilfe entgegenzuwirken, werde durch die
bestehenden Regelungen bereits weitgehend verwirklicht.
Über die Gesetzesinitiative des Bundesrats ist
in der 16. WP nicht mehr
abschließend beraten worden. Sie verfiel der Diskontinuität.
Der Bundesrat
eines
den Entwurf
am 24. März 2010
allerdings
hat
Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetzes ohne wesentliche Änderungen erneut
in
den Deutschen Bundestag eingebracht (BT-Drs. 17/1216), auf den die Argumente
des Petenten sinngemäß weiter zutreffen. Die erste Lesung des Gesetzentwurfs hat
bislang noch nicht stattgefunden.
Die Petition wurde im Internet
veröffentlicht und von 220 Unterstützern
mitgezeichnet. Zu der Petition wurden 9 Diskussionsbeiträge abgegeben.
Der Petitionsausschuss hat zu der Eingabe mehrere Stellungnahmen des
Bundesministeriums der Justiz (BMJ) eingeholt. Ferner hat er in der 16. WP nach
§ 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages den
damaligen Rechtsausschuss um Stellungnahme gebeten, da die Petition einen
Gegenstand der Beratung in diesem Ausschuss betraf. Der Rechtsausschuss hat
hierzu mitgeteilt, dass der Rechtsausschuss den Gesetzentwurf in der 16. WP nicht
mehr abschließend beraten hat.
Unter Einbeziehung der vorliegenden Stellungnahmen lässt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:
Die vom Petenten kritisierte Gesetzesänderung ist bereits beim Deutschen
Bundestag
eingebracht
worden.
Vor
diesem Hintergrund
sieht
der
Petitionsausschuss, der selbst kein Fachausschuss ist, von einer
inhaltlichen
Bewertung ab. Der Petitionsausschuss stellt allerdings fest, dass das Anliegen des
Petenten zumindest nachvollziehbar ist und seine Argumente im Rahmen des
weiteren Gesetzgebungsverfahrens hilfreich sein könnten.
Im Hinblick auf das anhängige Gesetzgebungsverfahren empfiehlt der Ausschuss
daher, die Eingabe den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben.
Debate
Das Kriterium der Mutwilligkeit reicht, da heute schon relativ häufig nicht nur gegen Gesetz, sondern auch gegen Verfassungsrecht (etwa im Falle der Verweigerung der Beratungshilfe im Widerspruchsverfahren unter Hinweis auf die sozialrechtl. Beratungspflicht der Jobcenter entgegen BVerfG-Rspr) durch die Justizvw. verstoßen wird. Es wird abschließend daran erinnert, dass in GB die Kosten für PKH und Beratungshilfe ca. 10 mal so hoch wie in Deutschland. Der Rechtsstaat ist wichtiger als der Euro.
No CONTRA argument yet.