Die Identität unseres Viertels wird sich verändern: Der Stellenwert des Vorhabens für die weitere Entwicklung des Umfeldes, die Passgenauigkeit des Vorhabens in das Selbst- und Fremdbild des sozialen und kulturellen Umfeldes wäre eigentlich sensibel zu prüfen. Aus diesem Grund ist eine Forderung nach Erstellung eines Bebauungsplanes, die Einhaltung der Erhaltungssatzung und die Einbeziehung des Gestaltungsrates mehr als angebracht.
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