Hallo Ihr lieben Auf Grund der nächtlichen Ruhestörung in Burgliebenau wird der Parkplatz ab dem 01.08.2015 Gebührenpflichtig. Zusätzlich wird der Parkplatz von 21:00- 09:00 Uhr geschlossen. Es gibt einen Pächter und somit ist der Parkplatz Privatbesitz und der Pächter hat das Recht abschleppen zu lassen. Eine Zivilklage gibt es dann noch als Bonus dazu. Selbst Schuld warum können sich manche Leute nicht benehmen.
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