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Nichtrückzug vermutlich rechtswidrig:

Nichtrückzug vermutlich rechtswidrig: "Auch im Fall gemeinsamer Einschulungsbereiche müssten altersangemessene Schulwege von jedem Wohnort zu jeder Grundschule bestehen, die von Schulanfängern unter Berücksichtigung der lokalen Gegebenheiten zu Fuß zu bewältigen seien (…) So müssten z.B. Kinder, die (…) die Heinrich-Seidel-Grundschule besuchen sollten, einen Schulweg von mehr als 3 km und damit einen mehr als 45-minütigen Fußweg in Kauf nehmen. Zahlreiche weitere Schulwege betrügen mehr als 2 km und seien daher ebenfalls zu lang." (vgl. VG Berlin, 28.06.2013 - 9 L 181.13)

Quelle: <a href="http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20130701.1510.386592.html" rel="nofollow">www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/vg/presse/archiv/20130701.1510.386592.html</a>

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