Es muss ab sofort Schluss sein mit jeden Monat rund 42 Millionen Grundrechteverletzungen infolge eines monatlich grundgesetzwidrig erhobenen Rundfunkbeitrages. Die unverletzlichen Grundrechte bilden unmittelbar geltendes Recht gegenüber der öffentlichen Gewalt mit der Folge, dass jede einzelne Beitragserhebung / Beitragszahlung eine Grundrechteverletzung darstellt, denn von Freiwilligkeit kann nicht die Rede sein, wird doch der Unwille zur Beitragsleistung schon als Ordnungswidrigkeit angesehen und soll als solche geahndet werden. Verweigert man beharrlich, soll Beugehaft ihn gefügig machen.
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