Weil es die Grundrechteträger millionenfach vereint im grundgesetzkonformen Bestreben, die Grundrechteverpflichteten in Gestalt der bundesdeutschen öffentlichen Gewalt (Gesetzgeber, vollziehende und rechtsprechende Gewalt) in ihre grundgesetzlichen Schranken zu weisen. Hier wird grundgesetzkonforme Gemeinsamkeit demonstriert, die die öffentliche Gewalt nicht übersehen darf, wenn sie in Zukunft noch glaubhaft grundgesetzkonform handeln will.
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