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Weil ab sofort Schluss sein muss mit grundgesetzwidrigem Rauben und Plündern seitens der öffentlichen Gewalt zulasten des einzelnen Grundrechteträgers. Grundgesetzwidrige Staatsverträge und Zustimmungsgesetze können und dürfen nicht die Legitimation für die Ausübung von staatlichem Zwang gegen die Grundrechteträger bilden. Das hat nämlich nichts mit rechtsstaatlichem Handeln auf dem Boden des Bonner Grundgesetzes zu tun. Das ist unscheinbarer Staatsterrorrismus zum Zwecke des grundgesetzwidrigen Rauben und Plündern. Die Blaupause stammt aus den Jahren 1933 bis 1945 immer noch bis heute.

Quelle:

2.4

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