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ARD ZDF Lasten Dritter Bundestag

Verträge zu Lasten Dritter sind mit der Privatautonomie grundsätzlich nicht vereinbar und im BGB folgerichtig auch nicht vorgesehen. Vertragliche Drittbelastungen ohne Mitwirkung des Dritten sind somit regelmäßig nicht möglich. Zu Gunsten für ARD ZDF werden offensichtlich alle Gesetze auch Grundgesetze die den Vertrag zu Lasten Dritter verbietet, einfach ignoriert, verbogen und verdreht, wo ist hier noch der Rechtsstaat? Die über 100 TV/Radio Sender gehören drastisch reduziert auf maximal 3 Grundversorgungssender und die monatliche Gebühr von 3 Euro nicht übersteigen darf.

Quelle: ruessmann.jura.uni-sb.de/bvr2003/Vorlesung/drittbez.htm

3.1

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