Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ungehindert heißt ja nicht kostenlos. Jeder, sogar Sozialhilfeempfänger kann ungehindert fernsehen und Radio hören, die .sogar Gebühren befreit! Man könnte ja das TV und Radio mit Steuererhöhung finanzieren, ist ja schon so ähnlich. Alles gut und schön. Es war einmal, da hatten die Bürger hier in Deutschland Angst vor Sirenengeheul, und da musste man das Radio einschalten, um zu hören wie man sich verhalten soll, oder ob sowieso schon alles zu spät ist. Diesen Grund dürfte es heute nur noch in der Nähe von AKWs geben. Es geht um den Unterschied Qualität oder Privat!
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